„Was für ein toller Preis!“, denkt man sich noch, während die Finger bereits über die Tastatur fliegen und artig die Kontaktfelder im Teilnahmeformular ausfüllen. Oftmals erst nach Absenden der Kontaktdaten kommt einem der Gedanke, was denn nun eigentlich mit den preisgegebenen Angaben passiert. Spätestens aber dann, wenn in deinem E-Mail-Postfach ein Newsletter nach dem anderen eintrudelt. In diesem Beitrag gehen wir folgender Frage auf den Grund: „Was passiert mit meinen Kontaktdaten bei Online Preisausschreiben?“
Newsletter-Abo und Werbeeinwilligungen
Eine pauschale Antwort auf die Frage gibt es nicht. Jedes Online-Gewinnspiel ist individuell und spielt nach seinen eigenen Regeln. Grundsätzlich werden die Daten erhoben, um einen Gewinner ermitteln und den Preis zusenden zu können. Darüber hinaus kann sich der Gewinnspielanbieter eine Einverständnis einholen, die ihn zur Nutzung der Daten zu Werbezwecken berechtigt.
Ein entsprechender Hinweis auf diesen Umstand muss sich auf der Gewinnspielseite des Anbieters, oder in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel befinden. Oftmals müssen Teilnehmer in diesem Zusammenhang dem kostenlosen Abonnement eines E-Mail-Newsletters zustimmen. Aber auch Einverständniserklärungen zur Kontaktaufnahme per Telefon, oder Post sind möglich.
Diese Daten dürfen erhoben werden
Grundsätzlich dürfen bei einer Online-Verlosung nur Daten erhoben werden, die der Durchführung des Gewinnspiels dienen. Dies sind in aller Regel Angaben zu Name, Postadresse und E-Mail-Adresse. Um die Volljährigkeit des Teilnehmers zu überprüfen, wird teils auch das Geburtsdatum abgefragt.
Alle Daten, die darüber hinaus abgefragt werden, müssen vom Gewinnspielanbieter begründet werden. Dies ist auf das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zurückzuführen. Manche Anbieter argumentieren die Abfrage der Telefonnummer daher beispielsweise damit, dass die Gewinner telefonisch benachrichtigt werden.
Weitergabe an Dritte
Es gibt aber noch ein paar weitere rechtliche Vorgaben, an die sich Gewinnspielanbieter halten müssen. So dürfen Daten nur an Dritte weitergegeben werden, wenn der Teilnehmer seine Einverständnis dazu gegeben hat. Ein entsprechender Vermerk befindet sich meist in den Teilnahmebedingungen.
Das Redaktions-Team von ichwilltesten.de prüft alle Online-Gewinnspiele vor Veröffentlichung auf entsprechende Vermerke, schließt reine Daten-Sammel-Verlosungen aus, oder packt einen Hinweis auf diesen Umstand in die Gewinnspielbeschreibung.
Seriöse Anbieter speichern nur für den Zeitraum der Gewinnspielaktion
Seriöse Anbieter speichern Daten nur für den Zeitraum und den Zweck des Gewinnspiels und löschen sie sofort im Anschluss an die Gewinnspielaktion. Eine Ausnahme besteht, wenn der Teilnehmer einem Newsletter-Abo zustimmt. In diesem Fall dürfen die Daten auch über den Gewinnspielzeitraum hinaus gespeichert werden. So lange, bis der kostenlose Service vom Teilnehmer abbestellt wird. Ein entsprechender Link, über den Du dich vom Newsletter abmelden kannst, muss in jeder Werbe-E-Mail vorhanden sein.
Übrigens: Manche Unternehmen veröffentlichen im Anschluss an die Gewinnspielaktion die Namen der Gewinner. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn der Teilnehmer der Veröffentlichung seiner Daten im Vorfeld zugestimmt hat.